Konkret ging es in den Urteilen von 1995 um Öl verpestete Enten, ein menschliches Gesäß mit dem Stempel "H.I.V.
( Quelle: )
Denn "mindestens genauso nahe liegend" sei die Interpretation, dass Benetton mit dem Motiv "gerade auf die befürchtete oder stattfindende Ausgrenzung H.I.V.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Es ging dabei um schwer arbeitende Dritte- Welt-Kinder, um eine ölverschmierte Ente und um eine Serie mit Stempeln 'H.I.V. positive' auf Menschenhaut.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)