Zur Fürsorgepflicht des Auftraggebers bei der Anmeldung der Heimarbeiter und Hausgewerbetreibenden zur Sozialversicherung vgl. Nr. 1 zu § 2 HAG.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
"Dieses Geld war im Moment der Einzahlung verloren, es wurde gegen die laufenden operativen Verluste der HAG gebucht", sagte Weiland.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Entgelte dürfen nicht "unzulänglich" sein (§ 19 Abs. 1 Satz 2 HAG), wobei die Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Betriebsarbeiters einen Maßstab abgeben.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Land Minderentgelte (§ 25 HAG) einklagte, den Status von Heimarbeitern hatten und Heimarbeit i. S. des Ges. verrichteten.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)