HBV-

  1. Für HBV- und DAG-Mitglieder ist die 100prozentige Lohnfortzahlung bei Krankheit gesichert, bei Nicht-Mitgliedern dürfen Betriebe nur dann auf 80 Prozent reduzieren, wenn sie diese gesetzliche Regelung bereits angewandt haben. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Wie HBV- Sprecher Claus Eilrich gestern mitteilte, legten 200 Arbeitnehmer bei der Landeskreditanstalt Baden-Württemberg für eine Stunde die Arbeit nieder. ( Quelle: TAZ 1991)