Für HBV- und DAG-Mitglieder ist die 100prozentige Lohnfortzahlung bei Krankheit gesichert, bei Nicht-Mitgliedern dürfen Betriebe nur dann auf 80 Prozent reduzieren, wenn sie diese gesetzliche Regelung bereits angewandt haben.
( Quelle: TAZ 1997)
Wie HBV- Sprecher Claus Eilrich gestern mitteilte, legten 200 Arbeitnehmer bei der Landeskreditanstalt Baden-Württemberg für eine Stunde die Arbeit nieder.
( Quelle: TAZ 1991)