Darauf: Videos und Bilder, generiert von Axel Töpfer von der HGB, die kreisen um Macht, Mächtige, um Religion und Geschichte.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 01.10.2005)
Es kann zugunsten der Bekl. unterstellt werden, daß - wie das LG angenommen hat - die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen dieser nicht gegen die Regeln des IÜK bzw. des § 662 HGB verstoßenden Klausel gegeben waren.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Periodenüberschuß nach HGB betrug 5,2 Mio. DM gegenüber 6,1 Mio. DM im Vorjahresquartal bei einer unveränderten (fiktiven) Ertragssteuerquote von 30,7%.
( Quelle: OTS-Newsticker)
Zu diesem Zeitpunkt wird die derzeitige Rechnungslegung nach HGB auf US-GAAP-Standard umgestellt sein.
( Quelle: OTS-Newsticker)
Die Kosten des Börsengangs drücken das Jahresergebnis nach HGB leicht unter die Nulllinie.
( Quelle: onvista Wirtschafts-News 2000)
Nach HGB machte Vattenfall Europe Verlust, nach schwedischen Regeln einen Gewinn.
( Quelle: Tagesspiegel vom 19.06.2004)
Maßgeblich sind statt dessen - im Rahmen einer Substitution nach der lex fori - die §§ 1-5 HGB. Dabei ist zu prüfen, ob der ausländische Einzelunternehmer in seiner Typologie dem Kaufmannsbild der genannten Vorschriften in etwa entspricht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die vorstehende Entscheidung bot eigentlich keinen Anlaß, daß sich das BAG für die analoge Anwendung der §§ 74 ff. HGB in einem Leitsatz aussprach. Die Entscheidung ist nicht auf einen der in §§ 74 ff. HGB enthaltenen Rechtsätze gestützt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Die vorstehende Entscheidung bot eigentlich keinen Anlaß, daß sich das BAG für die analoge Anwendung der §§ 74 ff. HGB in einem Leitsatz aussprach. Die Entscheidung ist nicht auf einen der in §§ 74 ff. HGB enthaltenen Rechtsätze gestützt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Dies gilt auch für die Zulassung zum Notaranwärterdienst, weil dieser eine notwendige Vorstufe der späteren Bestellung zum Nurnotar darstellt (vgl. Senat, NJW 1981, 342 = LM § 19 HGB Nr. 4 = DNotZ 1981, 633; BVerfGE 73, 280 (295) = NJW 1987, 887).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)