HGO

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  1. Grundsätzlich, so Magistratsdirektor Bernhard Hilpert vom Büro der Stadtverordnetenversammlung, hätten die Römerparlamentarier nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) gegenüber den städtischen Behörden ein Recht auf Information. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Im genannten Zeitraum war ein Bebauungsplan nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) nur gültig, wenn in den Hauptsatzungen der Kommunen Ort und Dauer seiner öffentlichen Auslegung festgelegt waren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Und die solle die "Sauberkeit der Verwaltung" sicherstellen, ebenso wie der Paragraph 25 der HGO, der den "Widerstreit der Interessen" regelt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  4. Hilpert glaubt nicht, daß die Frankfurter Kommunalpolitiker der Öffentlichkeit jemals ein derartiges Schauspiel bieten werden, sondern daß sie verantwortlich mit der neuen Fassung der HGO umgehen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  5. Denn für die eigentliche Abwahl müssen laut HGO zwei Drittel der Mandatsträger votieren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  6. Die Erzwingung eines Disziplinarverfahrens durch die Gemeindevertretung ist laut HGO nur möglich, wenn eine einfache Mehrheit der gesetzlichen Gemeindevertreter einem entsprechenden Antrag zustimmt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
  7. Unter anderem sei das Ansinnen nicht, wie in Paragraf 8b der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) festgelegt, in einer Fragestellung formuliert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.06.2002)
  8. Die Liberalen vertraten die Auffassung, die Hessische Gemeindeordnung (HGO) sei in diesem Fall "verbogen" worden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  9. Doch Roswitha Krum will nicht aufgeben, und sie kann sich dabei sowohl auf die Kreisfrauenbeautragten als auch auf den Text der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) stützen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  10. Und damit Hemzal über diesen Termin hinaus im Amt bleiben kann - er ist bis zum Jahre 2007 gewählt - bedarf es einige Zeit zuvor nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eines Ausnahmebeschlusses der Stadtverordnetenversammlung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.06.2003)
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