Zwirnlein hatte bereits in einem Gerichtsurteil die Seniorenrabatte des Reiseveranstalters Frosch Touristik für illegal erklärt (AZ 17 HKO 4000469/97 vom 10. April).
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Es liege keine Verletzung der Markenrechte vor, weil keine Verwechslungsgefahr bestehe, urteilte jetzt der Vorsitzende Richter der Handelskammer, Martin Kainz (AZ: 9 HKO 850/99).
( Quelle: ZDNet 1999)