HPG

  1. Hier ist vollständiges Umdenken erforderlich auch für diejenigen, die sich bisher mit Wirtschafts- und Handwerkerrecht sowie Genossenschaftsrecht (LPG, HPG, GPG u. a.) befaßt haben und in den Betrieben als Justitiare tätig waren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)