Haas-Prozess

  1. Folgen könnte auch ein Verfahrensfehler des OLG haben, denn das hatte im Haas-Prozess Peter-Jürgen Boock als Belastungszeugen vereidigt, obwohl der selbst an der Schleyer-Entführung beteiligt war. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)