Für die Haftpflichtschäden, die durch entführte Flugzeuge entstehen, hat die Bundesregierung ebenso wie die meisten anderen Industriestaaten eine noch bis Ende Mai laufende Staatsdeckung übernommen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.04.2002)
Diese Rückkaufmöglichkeit besteht in der Regel für Haftpflichtschäden, manche bieten das aber auch für die Vollkasko an.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.06.2005)
So sind Haftpflichtschäden, die bei einem Hausbau auf der Baustelle entstehen, nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
( Quelle: Abendblatt vom 20.05.2004)