Haftpflichtschäden

  1. Für die Haftpflichtschäden, die durch entführte Flugzeuge entstehen, hat die Bundesregierung ebenso wie die meisten anderen Industriestaaten eine noch bis Ende Mai laufende Staatsdeckung übernommen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.04.2002)
  2. Diese Rückkaufmöglichkeit besteht in der Regel für Haftpflichtschäden, manche bieten das aber auch für die Vollkasko an. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.06.2005)
  3. So sind Haftpflichtschäden, die bei einem Hausbau auf der Baustelle entstehen, nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. ( Quelle: Abendblatt vom 20.05.2004)