Das vom Gesetzgeber angeschaute Konkrete gibt Anhaltspunkte dafür, welches Allgemeine noch in das Haftpflichtsystem hineinpaßt; nicht aber kann umgekehrt das Allgemeine dazu herhalten, das vom Gesetzgeber angeschaute Konkrete ausufern zu lassen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)