Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem so genannten Beschleunigungsgebot in Haftsachen.
( Quelle: Die Welt vom 09.12.2005)
Verteidiger Hans-Dieter Gross hatte deshalb bereits im Februar Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen erhoben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Klar war auch, daß die Vorsitzende Richterin Hennig zwar ab dem 22. März 2001 Hauptverhandlungstermine angesetzt hatte, um dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen zumindest formal nachzukommen - sie hätte sich sonst eine Rüge vom BGH eingefangen.
( Quelle: Junge Welt vom 17.05.2001)
Karge stellt sich eine "schnelle Eingreiftruppe" bei der Staatsanwaltschaft vor, die für Haftsachen zuständig wäre, ohne an die Dezernatseinteilung gebunden zu sein.
( Quelle: TAZ 1994)