Danach müssen Anwohner, die selbst zum Besen greifen, auch die Haftung übernehmen, wenn bei mangelnder Reinigung ein Fußgänger stürzt und sich verletzt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.10.2004)
Sollte die Bundesrepublik die Haftung übernehmen müssen, erwartet er daher auch einen Erfolg der Schmerzensgeldansprüche von 60 000 Euro pro Fall.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.02.2003)