An der grundsätzlichen Haftung des Arztes deutelt folglich kein Richter herum.
( Quelle: Die Zeit (01/1997))
Bei der Pränatal-Diagnostik hat sich mittlerweile eine fatale Praxis herausgebildet, die da lautet: im Zweifelsfall gegen das Kind, und das abgesichert durch höchstrichterliche Rechtsprechung was die Haftung des Arztes betrifft.
( Quelle: )