Haftung des Arztes

  1. An der grundsätzlichen Haftung des Arztes deutelt folglich kein Richter herum. ( Quelle: Die Zeit (01/1997))
  2. Bei der Pränatal-Diagnostik hat sich mittlerweile eine fatale Praxis herausgebildet, die da lautet: im Zweifelsfall gegen das Kind, und das abgesichert durch höchstrichterliche Rechtsprechung was die Haftung des Arztes betrifft. ( Quelle: )