Und wenn ihre Pflanzen die Ernte eines angrenzenden Bauern kontaminieren, soll der geschädigte Landwirt einen Haftungsanspruch bekommen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.10.2003)
Beim Ausfall des Internet gibt es allerdings auch nach dem neuen Konzept keinen Haftungsanspruch.
( Quelle: DIE WELT 2001)