In der aus dem Jahre 1870 stammenden Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) sollen die bestehenden Haftungsausschlüsse bei Verspätungen für den Nahverkehr beseitigt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.11.2004)
Haftungsausschlüsse bestehen im übrigen auch bei einem unabwendbaren Ereignis und bei höherer Gewalt.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)