Haftungsausschluß

  1. Die Bekl. kann sich nicht auf den auf dem Reinigungszettel vermerkten und im Geschäftslokal ausgehängten Haftungsausschluß mit der zusätzlichen Möglichkeit der Tarifauswahl für eine Versicherung berufen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Richter entschieden, der Versicherer hätte den Mann über den Haftungsausschluß informieren müssen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 06.03.2005)
  3. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät dringend, Waschanlagen mit Haftungsausschluß zu meiden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Unter diesen Umständen wird man im Prinzip von einer mangelbehafteten Leistung auszugehen haben, mit der Folge, daß der Zuschauer wandeln i. S. des § 634 II BGB oder mindern kann, es sei denn, es liegt ein entsprechender Haftungsausschluß vor. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)