Haftungsgrund - dem Eigentümer gegen den Werkunternehmer Schadenersatz für die Nichtbenutzbarkeit von Abstellplätzen in einer Sammelgarage während werkvertragl. geschuldeter Mängelbeseitigung zugesprochen hat.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Der mögliche Haftungsgrund - und damit die Rechtfertigung des Tatbestandes einer Durchgriffshaftung - läßt sich aus dem Spektrum zwischen verhaltensbedingter Haftung einerseits und zustandsbedingter Haftung andererseits ableiten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)