Das Recht der Aktionäre, solche Haftungsklagen gegen ihre Organe durchzusetzen, soll erleichtert werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.06.2003)
Der im Dezember 2002 zum einzigen Verwaltungsrat gewählte Johann-Christoph Rudin erhofft sich von den Ermittlungen der Hamburger Behörde nun eine gute Grundlage für spätere zivilrechtliche Haftungsklagen der geschädigten Kleinaktionäre von Distefora.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.06.2003)
Für Haftungsklagen gegen den Aufsichtsrat würden künftig schon Aktionäre mit Anteilen von 1 Million DM berechtigt sein.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)