Haftungsklagen

  1. Das Recht der Aktionäre, solche Haftungsklagen gegen ihre Organe durchzusetzen, soll erleichtert werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.06.2003)
  2. Der im Dezember 2002 zum einzigen Verwaltungsrat gewählte Johann-Christoph Rudin erhofft sich von den Ermittlungen der Hamburger Behörde nun eine gute Grundlage für spätere zivilrechtliche Haftungsklagen der geschädigten Kleinaktionäre von Distefora. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.06.2003)
  3. Für Haftungsklagen gegen den Aufsichtsrat würden künftig schon Aktionäre mit Anteilen von 1 Million DM berechtigt sein. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)