Haftungssumme

  1. Die Haftungssumme dürfe - laut bundesgesetzlicher Regelung - bis zu fünf Prozent des Arzneimittelbudgets betragen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Die Haftungssumme ist gering, verlorene Karten werden in der Regel schnell ersetzt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Demnach sind bei einer Versorgung von bis zu 200 000 Abnehmern als maximale Haftungssumme fünf Millionen Euro vorgesehen. ( Quelle: Die Welt vom 10.12.2005)