Die Haftungssumme dürfe - laut bundesgesetzlicher Regelung - bis zu fünf Prozent des Arzneimittelbudgets betragen.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Die Haftungssumme ist gering, verlorene Karten werden in der Regel schnell ersetzt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Demnach sind bei einer Versorgung von bis zu 200 000 Abnehmern als maximale Haftungssumme fünf Millionen Euro vorgesehen.
( Quelle: Die Welt vom 10.12.2005)