Allerdings setzte ihn das OLG nicht auf freien Fuß, sondern verpflichtete das Landgericht, die Anhörung nachzuholen und dann erneut über die Frage der Haftverlängerung zu entscheiden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.03.2005)
Das Gericht vertagte seine Entscheidung über einen Antrag der Staatsanwalt auf Haftverlängerung auf den 21. November.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 04.10.2002)
Dies geht aus der Begründung des obersten Schweizer Gerichts zur Haftverlängerung des 60Jahre alten Botschafters hervor.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.08.2002)