Nach dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses enthält dieser Aktenband "die nach § 119 III StPO i. V. mit § 126 II 3 StPO zu treffenden Entscheidungen (Haftvollzug einschließlich Postkontrolle, Zeitschriftenbezug und Besuchserlaubnisse)".
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wie sie tatsächlich behandelt wurden und werden, darüber weiß man nicht viel, vielleicht entspricht der Haftvollzug sogar weitgehend den Regeln der Völkerrechts.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.08.2004)