Als "ganz und gar naive Vorstellung" wertete auch der Ausländerrechtsexperte Kai Hailbronner die Annahme, mit einer Grundrechtsänderung würde die Zahl der Asylbewerber weiter abflauen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Hailbronner entgegnete, die staatliche Prüfungspflicht gehe nicht so weit, bis ins Detail nachzufragen, ob der vierte oder fünfte Staat die menschenrechtlichen Anforderungen erfülle.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Hailbronner, Professor an der Universität Konstanz, bezeichnet das Vorgehen der EU-Staaten gegen Österreich "europarechtlich bedenklich".
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Demgegenüber verweist Europarechtler Hailbronner darauf, daß das Grundgesetz wie auch die Europäische Menschenrechtskonvention keinen absoluten Familienschutz kenne.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)