Vertreter der Einwanderungsbehörde in Washington führten die Zunahme auf die Entscheidung eines New Yorker Richters zurück, wonach den Haitianern, die in Guantanamo Bay einen Asylantrag stellen, nicht der Rechtsbeistand verweigert werden dürfe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)