Für sie gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht.
( Quelle: Die Zeit (05/2003))
Der Veräußerungsgewinn ist daher nach dem Halbeinkünfteverfahren zu 50 Prozent steuerpflichtig, wenn der Saldo aller privaten Veräußerungsgeschäfte insgesamt mehr als 999 Mark (ab 2002: 511 Euro) beträgt.
( Quelle: DIE WELT 2001)