Halbeinkünfteverfahren

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  1. Für sie gilt das Halbeinkünfteverfahren nicht. ( Quelle: Die Zeit (05/2003))
  2. Der Veräußerungsgewinn ist daher nach dem Halbeinkünfteverfahren zu 50 Prozent steuerpflichtig, wenn der Saldo aller privaten Veräußerungsgeschäfte insgesamt mehr als 999 Mark (ab 2002: 511 Euro) beträgt. ( Quelle: DIE WELT 2001)
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