Halbeinkünfteverfahrens

  1. Im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens müssen Aktionäre derzeit 50 Prozent der Dividendeneinnahmen versteuern. ( Quelle: Tagesschau vom 04.05.2005)
  2. Die Zinsen für die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sind - wegen des Halbeinkünfteverfahrens - nur zur Hälfte von den Dividenden- oder Veräußerungseinkünften aus der Beteiligung absetzbar. ( Quelle: DIE WELT 2001)