Im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens müssen Aktionäre derzeit 50 Prozent der Dividendeneinnahmen versteuern.
( Quelle: Tagesschau vom 04.05.2005)
Die Zinsen für die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sind - wegen des Halbeinkünfteverfahrens - nur zur Hälfte von den Dividenden- oder Veräußerungseinkünften aus der Beteiligung absetzbar.
( Quelle: DIE WELT 2001)