Durch Beschluss des Amtsgerichts Halle-Saalkreis wurde ein internationaler Provider verpflichtet, die vorhandenen Protokolldatensätze der Kinderpornozirkel zu sichern und zu übermitteln.
( Quelle: ZDF Heute vom 28.09.2003)
Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassungen bei den Amtsgerichten Essen, Frankfurt am Main und Halle-Saalkreis erfolgen, und zwar unter der gleichen Firma mit dem Zusatz: Zweigniederlassung (unter jeweiliger Ortsangabe).
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)