Wohlgemerkt nicht in den Pausen, sondern in den Halte- und Wendezeiten, die als bezahlte Arbeitszeit gelten und in denen die Lokführer bislang eine ruhige Kugel schoben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.10.2002)
Zudem werden in einer Liste 42 Rassen namentlich aufgeführt, für die zusätzliche Einschränkungen gelten. 13 Kampfhundrassen werden in NRW "generell verboten" (Halte- und Zuchtverbot).
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)