Von 18.30 Uhr an pendelt eine Stadtbahn im Zwölf-Minuten-Takt zwischen den Haltestellen Mineralbäder - Anschluß mit den Linien U 1, U 14 und 2 - und Schleyerhalle.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Weil bei einer "Pré-Metro" weniger Haltestellen möglich wären und das Umsteigen zur U-Bahn-Linie 6 umständlich würde, hätte sie höchstens 45 000 Fahrgäste am Tag.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
An den meisten Haltestellen stehen wie bei S- und Stadtbahnen Fahrkartenautomaten, die Wartenden werden aktuell über den nächsten Bus informiert.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Alternativ könnte man auch die bestehenden Haltestellen Unterföhring oder Ismaning anbinden - oder statt der U-Bahn eine S-Bahn fahren lassen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.11.2001)
Während die Barnimer Busgesellschaft für die Streckenführung und den Betrieb zuständig ist, müssen die Haltestellen und Wartehäuschen durch die Stadt Bernau errichtet werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Seit 2. Mai bedient die Linie 36 zusätzliche Haltestellen und der 75er Bus verkehrt auf kürzerem Weg zwischen beiden Uni-Standorten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.05.2002)
Die Haltestellen Friedhof Groß-Karben und Schloss können vom Bus um 7.37 Uhr in Richtung Burg-Gräfenrode sowie die Haltestellen Hessenring und Weingartenstraße von den Bussen ab 7.52 bis 13.16 Uhr in Richtung Bahnhof Groß-Karben nicht angefahren werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.01.2004)
Die Haltestellen Friedhof Groß-Karben und Schloss können vom Bus um 7.37 Uhr in Richtung Burg-Gräfenrode sowie die Haltestellen Hessenring und Weingartenstraße von den Bussen ab 7.52 bis 13.16 Uhr in Richtung Bahnhof Groß-Karben nicht angefahren werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.01.2004)
Er wird sechs neue Haltestellen einrichten; sieben Bahnübergänge erhalten vollautomatische Schranken.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Noch von diesem Jahr an sollen die Fahrgäste an vielen Haltestellen darüber informiert werden, wann der nächste Zug kommt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.10.2003)