Einen vor der 3. Strafkammer überraschend aus Gauck-Aktenbeständen präsentierten Bericht über ein Treffen mit Havemann im Juni 1979 identifizierte Gysi als Auszug aus seiner Handakte, die unvollständig und fehlerhaft abgeschrieben sei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)