Unternehmen, die unter Strafzöllen in Folge eines Handelsstreits leiden, haben nur in ganz besonderen Fällen Anspruch auf finanziellen Ausgleich durch die Europäische Union.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.12.2005)
Das fällt den Amerikanern im Fall des Handelsstreits um Stahlzölle offenbar schwer.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.04.2002)