Damit stellte das Kartellamt klar, dass es die in der Verbändevereinbarung von Stromwirtschaft und Industrie geplante Aufteilung des Strommarktes in zwei Handelszonen Nord und Süd nicht akzeptieren wird.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Schließlich sei jede der beiden deutschen Handelszonen vom Stromverbrauch her immer noch sechs Mal so groß wie Österreich.
( Quelle: Welt 1999)
Sie bestanden auf einem weiteren, de facto entfernungsabhängigen Element: der Aufteilung des deutschen Strommarktes in zwei Handelszonen "Nord" und "Süd".
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)