Das Landgericht hielt die langhaarige Schöne jedoch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln aus den Niederlanden - sie waren in Auto-Ersatzreifen oder Mikrowellen versteckt - sowie der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben für schuldig.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 19.02.2004)
Ortwin F. und Gerth W. wurden wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Arzneimitteln zu Bewährungsstrafen von elf und neun Monaten verurteilt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.08.2002)