Handlungsbefugnis

  1. Die daraus abzuleitende demokratische Legitimation und Handlungsbefugnis der kommunalen Organe wird durch diese Urteile quasi in Abrede gestellt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Sollten die Wahlen aus Sicherheitsgründen auf die lange Bank geschoben werden und die Regierung keine Handlungsbefugnis mehr haben, sieht ISAF-General Gliemeroth schwarz: "Ich wage mir nicht auszumalen, welchen Weg das nehmen würde", sagt er. ( Quelle: )