Auch Dienstleistungen für leichte Handwerkstätigkeiten können mit 20 Prozent (maximal 600 Euro pro Jahr) von der Steuer abgesetzt werden.
( Quelle: Abendblatt vom 10.02.2004)
Die Änderung soll zudem die Ausübung von einfachen Handwerkstätigkeiten im Rahmen einer Ich-AG erlauben.
( Quelle: )