Handwerkstätigkeiten

  1. Auch Dienstleistungen für leichte Handwerkstätigkeiten können mit 20 Prozent (maximal 600 Euro pro Jahr) von der Steuer abgesetzt werden. ( Quelle: Abendblatt vom 10.02.2004)
  2. Die Änderung soll zudem die Ausübung von einfachen Handwerkstätigkeiten im Rahmen einer Ich-AG erlauben. ( Quelle: )