Handy-Verbindungsnachweise

  1. Er nannte die Auswertung der Handy-Verbindungsnachweise zur Rekonstruktion eines Bewegungsprofils seines Mandanten zur Tatzeit und das fasertechnische Gutachten zum Nachweis eines Körperkontakts zwischen Täter und Opfer. ( Quelle: Kieler Nachrichten vom 05.07.2005)