April 1999: Ein Amtsrichter ordnet die Auslieferung Harksens nach Deutschland an.
( Quelle: ZDF Heute vom 31.10.2002)
In ihrem Bericht heißt es, Harksens Zelle sei 14 Quadratmeter groß und mit Fernseher und Videorekorder ausgestattet gewesen.
( Quelle: Die Welt Online vom 08.04.2003)
Anschließend erklärten Harksens Anwälte einen der Richter, der in erster Instanz über die Auslieferung entschieden hatte, für befangen.
( Quelle: DIE WELT 2000)