Verbraucherschützer reagierten mit scharfer Kritik auf die neuen Pläne: "Der Schritt beweist, dass die Kunden nur noch Verfügungsmasse sind", sagte Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen der "Berliner Zeitung".
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
"Nur wenn der Täter in Geschäften mit der gestohlenen Karte zahlt, ohne die Geheimnummer einzugeben, hat der Kunde Glück im Unglück", schildert Hartmut Strube, Finanzjurist der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)