Hartz-IV-Start

  1. Sie soll die Arbeitsfähigkeit jener Gruppe von Langzeitarbeitslosen beschleunigt prüfen, die seit Hartz-IV-Start aus Berliner Sicht zu Unrecht von den Kommunen in die Bundesstatistik abgeschoben wurden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.03.2005)