Der Handel mit Haschisch- und Marihuana-Produkten, der die "Coffieshops" von traditionellen Kaffeehäusern unterscheidet, ist zwar offiziell verboten, wird aber weitgehend toleriert.
( Quelle: TAZ 1987)
Zweitens könnten die Berliner Polizei und die Justiz davon absehen, den Haschisch- und Marihuanabesitz von höchstens 30 Gramm zu verfolgen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 27.09.2003)
Die Gefahr beim Haschisch- oder Marihuana-Konsum: Schon das passive Mitrauchen kann zum Überschreiten des Dopinggrenzwertes reichen.
( Quelle: BILD 2000)