Eine Anklageschrift von 288 Seiten, eine Hauptakte, die rund 8000 Seiten umfasst, etwa 300 Leitzordner, die die Staatsanwaltschaft dem zuständigen Gericht übermittelt: Der Fall des Verlagserbens Alexander Falk wird ein aufwendiges Verfahren werden.
( Quelle: Abendblatt vom 08.04.2004)