Als Beeinträchtigung gilt es auch, wenn der Nebenjob die Wettbewerbsinteressen des Hauptarbeitgebers berührt oder während des Urlaubs, einer Erkrankung oder als Schwarzarbeit ausgeführt wird.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.10.2002)
Die Idee für seine Initiative kam dem gebürtigen Balten 1989 aus Wut über eine Kampagne der Forstwirtschaft des Hauptarbeitgebers in seiner Heimatprovinz British Columbia.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)