Haupterschließungsstraßen

  1. Nach dem vorgestellten Satzungsentwurf müssen Grundstückseigentümer beim Ausbau von Anliegerstraßen 70 Prozent, bei Haupterschließungsstraßen 50 Prozent und bei Hauptverkehrsstraßen 20 Prozent Eigenanteil leisten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)