Der Vorwurf des Gerichts lautete auf fahrlässige Tötung durch Unterlassung, weil der Kommandant es versäumt habe, ein Boot auszusetzen, das für die Rettung bereits besetzt worden war, um den Hauptgefreiten aus dem eisigen Wasser zu holen.
( Quelle: Abendblatt vom 23.04.2004)
Der Anwalt des Hauptgefreiten, William England, sagte, sein Mandant schäme sich wegen seines inakzeptablen und gedankenlosen Verhaltens.
( Quelle: Spiegel Online vom 21.01.2005)
Die Anschuldigungen des ehemaligen Hauptgefreiten Mike R. träfen nicht zu, sagte ein Sprecher der Hardthöhe am Montag in Bonn.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)