Haushaltsangehörige: Bei allen dauerhaften Lebensgemeinschaften sollen Mitbewohner im Todesfall des Hauptmieters in den Mietvertrag eintreten können.
( Quelle: DIE WELT 2001)
In den folgenden Prozessen ging es nun immer wieder um die Frage, ob die Deka über die wirtschaftliche Situation des künftigen Hauptmieters ausreichend informiert war.
( Quelle: Die Welt Online vom 20.01.2004)