Hauptpflicht

  1. Die Rechtsfolge ist, dass der Arbeitsvertrag unverändert bestehen bleibt und nur der Arbeitnehmer von der Hauptpflicht (namentlich der Arbeitsleistung) befreit wird. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.02.2002)
  2. Tätigkeit können verschiedene Rechtswirkungen eintreten, je nachdem ob Die im Synallagma stehende primäre Hauptpflicht des Arbeitnehmers oder eine sekundäre Nebenpflicht verletzt worden ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)