Die Rechtsfolge ist, dass der Arbeitsvertrag unverändert bestehen bleibt und nur der Arbeitnehmer von der Hauptpflicht (namentlich der Arbeitsleistung) befreit wird.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.02.2002)
Tätigkeit können verschiedene Rechtswirkungen eintreten, je nachdem ob Die im Synallagma stehende primäre Hauptpflicht des Arbeitnehmers oder eine sekundäre Nebenpflicht verletzt worden ist.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)