Auf die Geltendmachung des Sicherungsbegehrens mit einer Hauptsacheklage vor den Zivilgerichten kann der Bf. nicht verwiesen werden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Eine Einstweilige Verfügung gegen die Aufführung wurde vom OLG aufgehoben, die Singakademie lässt jetzt die Hauptsacheklage folgen - und steht als großer Verhinderer da.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.08.2005)