Die am 16. September vorgelegte und nun beschlossene neue Hauptsatzung enthält zwei Änderungen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Das Verwaltungsgericht habe aber kürzlich geurteilt, dass Bestimmungen, die in der Hauptsatzung der Kommunen festgeschrieben seien und die innere Organisation einer Kommune beträfen, nicht für ein Bürgerbegehren zulässig seien, erläutert Backhaus.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.08.2004)
Am 9. November 1973 entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof erstmals, daß gemäß Paragraph 5, Absatz 4 der HGO von 1960 Bebauungspläne nichtig seien, wenn Ort und Dauer der Auslegung nicht in der Hauptsatzung festgelegt seien.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)