Hauptstadtvertrages

  1. Für die Regierungs- und Parlamentsbauten wie Kanzleramt, Reichstag oder Bundespräsidialamt hat der Senat die Verfahren aufgrund des Hauptstadtvertrages an sich gezogen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Immerhin wollte sich die Bundesregierung im Rahmen des Hauptstadtvertrages mit 295 Millionen Mark an der Strecke beteiligen. 146,5 Millionen davon sind bereits verbaut. ( Quelle: Die Welt 2001)