Auch Justizministerin Herta Däubler-Gmelin will das Fahrverbot als Hauptstrafe einführen, aber nur eingeschränkt für Taten, "die im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen" begangen worden sind.
( Quelle: Die Zeit (16/2002))
Würde künftig das Fahrverbot zur Hauptstrafe, könnte dies zu einer Schieflage führen.
( Quelle: Welt 1997)