Klar war auch, daß die Vorsitzende Richterin Hennig zwar ab dem 22. März 2001 Hauptverhandlungstermine angesetzt hatte, um dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen zumindest formal nachzukommen - sie hätte sich sonst eine Rüge vom BGH eingefangen.
( Quelle: Junge Welt vom 17.05.2001)